Liebe Eltern,                                                                                  

ab Montag, 26.04.2021 herrscht bundesweit eine Testpflicht für alle Schüler/innen, die am Präsenzunterricht teilnehmen. Dies sieht das gerade verabschiedete Notbremse-Gesetz so vor.

Die Kinder dürfen nur noch am Unterricht teilnehmen, wenn sie zwei Mal in der Woche, bei uns immer montags und mittwochs, einen Selbsttest in der Schule durchführen. Einverständniserklärungen Ihrerseits werden nicht mehr benötigt.

Anerkannt werden außerdem Testnachweise von anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen. Ebenso zulässig sind Nachweise über von Ärztinnen und Ärzten abgenommene oder überwachte Tests. Diese Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein und müssen der Schule an den oben genannten Tagen vorgelegt werden.

Kinder, die sich nicht testen lassen oder kein negatives Testergebnis vorlegen, müssen von den Eltern abgeholt werden. Ein Anrecht auf Notbetreuung besteht nicht.

Schüler/innen, die an den Testtagen krank sind, werden am Folgetag in der Schule nachgetestet oder müssen einen Nachweis über ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden) von einer anerkannten Teststelle oder einem Arzt vorlegen.

Dem Elternbrief von Dr. Stefanie Hubig können Sie weitere Informationen entnehmen. Außerdem haben wir Ihnen die aktuell geltenden Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt.

Ich wünsche Ihnen nun ein erholsames Wochenende.

Bleiben Sie gesund.

Viele Grüße aus der Martin-Grundschule

B. Scheuring

(Schulleitung)

 

   
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