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Krankmeldungen/Beurlaubungen

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei Krankheit über die Schulplattform „Schulmanager“. Sollte ein Kind bis 7:45 Uhr nicht entschuldigt sein, werden die Lehrkräfte Kontakt mit dem Elternhaus aufnehmen, um abzuklären, wo das Kind geblieben ist.

 

Bitte beachten Sie unbedingt die Meldung benachrichtigungspflichtiger Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz z.B. Scharlach oder sonstigen Erkrankungen mit Streptococcus, Röteln, Windpocken, Kopfläuse, usw.) Siehe Infektionsschutz.

 

Eine Beurlaubung vom Unterricht kann aus wichtigem Grund erfolgen. Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt die zuständige Lehrkraft. Bis zu drei Unterrichtstagen die Klassenleitung, in anderen Fällen die Schulleitung. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann die Schulleitung unter Vorlage einer rechtzeitig eingereichten schriftlichen Begründung und unter Vorlage von Nachweisen gestatten.